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28. August 2014
Rückläufige Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken

Rückläufige Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken

Die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken ist 2013 erneut leicht gesunken. Fällt dieser ein Urteil, ist es bisher bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Zudem bekommen ab Juli 2015 auch außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren erstmals EU-weit rechtsverbindliche Vorgaben.

Der bindende Streitwert für Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken wird ab dem kommenden Jahr verdoppelt. „Die Bindungswirkung der Schlichtungssprüche unserer Ombudsleute wird für Beschwerden, die ab dem 01.01.2015 eingehen, auf 10.000 Euro erhöht“, sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2013. Bisher lag der Wert bei 5.000 Euro. „Die Verpflichtung der Banken, Entscheidungen der Ombudsleute bis zu einer bestimmten Höhe umzusetzen, ist für die Kunden wichtig“, betont Kemmer, „darin sind wir uns mit den Verbraucherschutzorganisationen einig.“

Weniger Beschwerden als in den Vorjahren

Insgesamt sind die Beschwerden bei den privaten Banken gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise weiter rückläufig. Während im vergangenen Jahr 6.551 Fälle in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes eingingen, waren es 2011 noch 8.268, 2012 immerhin noch mehr als 7.000. „Die Beschwerdezahlen haben sich stabilisiert“, bewertet Kemmer die Entwicklung, „allerdings auf einem im Vergleich zum Zeitraum vor der Krise höheren Niveau.“

Rückläufige Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken

Bald europaweit verbindlich

Die Erhöhung des Wertes, bis zu dem die Schlichtungssprüche bindend sind, ist nicht die einzige wichtige Änderung die 2015 ansteht. Zusätzlich werden außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren erstmals EU-weit rechtsverbindliche Vorgaben bekommen, denn die sogenannte ADR-Richtlinie muss bis Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit bekommt die Förderung außergerichtlicher Streitschlichtung auch auf EU-Ebene einen festen Platz . „Unser Kundenbeschwerdeverfahren ist effizient und kundenfreundlich. Es war das erste außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Finanzsektor und gilt als Vorreiter für andere. Wir sind für die Umsetzung der EU-Regeln in deutsches Recht gut aufgestellt“, kommentiert Kemmer.

Kredit- und Wertpapiergeschäfte im Fokus

Die meisten Beschwerden betrafen 2013 mit knapp 2.400 Eingängen das Wertpapiergeschäft, dicht gefolgt vom Kreditgeschäft, auf das sich rund 2.350 Fälle bezogen. Im Wertpapiergeschäft ging es bei den Meinungsverschiedenheiten vor allem um die Anlageberatung, im Kreditgeschäft überwiegend um laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkreditverträgen. Hierzu habe der Bundesgerichtshof (BGH) aber vor kurzem eine Grundsatzentscheidung getroffen. Ein weiteres BGH-Urteil erwartet der Bankenverband zu Anschlussfragen der Verjährung. Eine erfreuliche Entwicklung sieht Kemmer darin, dass in den vergangenen Jahren die Beschwerden zum „Girokonto für jedermann“ stetig abgenommen haben. „Dies bestätigt, dass auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, jedem Verbraucher ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, greift.“ Gleichwohl wird hier der Gesetzgeber noch tätig. Die EU-Bankkonten-Richtlinie soll künftig unter anderem den Zugang zu einem sogenannten „Basiskonto“ EU-weit einheitlich regeln. (mh)